Lehrende an Hochschulen in Deutschland müssen in erster Linie gute Forscher sein. In den Niederlanden dagegen ist auch ein offizieller Nachweis guter Lehre verpflichtend. Mit dem Modell der „University Teaching Qualification“ beschäftigt sich die aktuelle August Ausgabe der duz – Deutsche Universitätszeitung. Im Rahmen der Reihe PRAXIS spotlight international, die in Kooperation mit dem CHE Centrum für Hochschulentwicklung erscheint, wird das Prinzip des niederländischen Lehrführerscheins und seine Übertragbarkeit auf das deutsche Hochschulsystem erläutert.
Seit rund zehn Jahren verpflichten sich die 14 niederländischen Universitäten, ihre Dozenten und Professoren für die Lehre zu qualifizieren. Seit 2016 gilt das auch für die Fachhochschulen im Land. Entsprechende Hochschuldidaktik-Programme bieten die Hochschulen eigenständig an. Am Ende steht mit dem „Basiskwalificatie Onderwijs“ ein Zertifikat, welches zur Lehrtätigkeit an einer niederländischen Hochschule berechtigt. Mittlerweile verfügen rund 60 Prozent aller Lehrenden dort über diese Form der hochschuldidaktischen Weiterbildung, die nach individuellen Bedarfen ausgestaltet wird.
Anders zeigt sich nach Recherchen des CHE die Situation in Deutschland. Zwar ist das Netz an hochschuldidaktischen Qualifizierungsangeboten seit dem Bologna-Prozess enger geworden, eine akademische Lehrqualifizierung ist jedoch selbst für Nachwuchswissenschaftler nicht flächendeckend verpflichtend. Hochschuldidaktische Qualifizierungsangebote sind nur in zwei Bundesländern dezidiert gesetzlich vorgeschrieben. Auch in vielen Berufungs-, Promotions- oder Habilitationsordnungen fehlt das Thema Lehrqualifizierung komplett.
CHE Expertin Lisa Mordhorst spricht sich in ihrem Artikel „University Teaching Qualification: Ein Führerschein für alle Lehrenden“ für eine bundesweite Initiative aus, die von den Anregungen aus den Niederlanden profitieren könnte. Ziel sollte es sein, hochschuldidaktische Weiterbildung für alle Lehrenden zu einem verpflichtenden Karriereelement zu machen und in Berufungsverfahren zu berücksichtigen.
Nach niederländischem Vorbild sieht CHE Geschäftsführer Frank Ziegele die Verantwortung hierfür insbesondere bei den Einrichtungen selbst: „Hochschulen sollten institutionelle Verantwortung dafür übernehmen, dass für eine wissenschaftliche Karriere gleichermaßen formale Nachweise von Forschungs- und Lehrkompetenz eine Rolle spielen“.
Mit ihrer “Basiskwalificatie Onderwijs“ sind die Niederländer schon weiter bei der Qualifizierung für die Lehre. Das Video erläutert den “Führerschein für die Lehre”.
Der Schwerpunkt zur „University Teaching Qualification“ ist am 24. August im Rahmen der Ausgabe 08/2018 der duz erschienen. Er ist die dritte Ausgabe des gemeinsam von CHE und duz entwickelten Formats „PRAXIS spotlight international“, das in loser Folge in der duz und auf www.che.de veröffentlicht wird.
„Wir benennen in der Praxis spotlight-Reihe nicht nur die Probleme des deutschen Hochschulsystems, sondern bieten internationale Lösungsmodelle an. Die bisherigen Reaktionen zeigen, dass dieses Prinzip des konstruktiven Journalismus von unseren Lesern geschätzt wird“, konstatiert duz Redaktionsleiterin Angelika Fritsche. Bereits erschienen sind Ausgaben zum österreichischen Modell der lebensbegleitenden Matrikelnummer (Ausgabe 09/17) und dem britischen Professional Doctorate (Ausgabe 01/18).