Foto: Gerd Altmann / Pixabay

Ein Antrag der Regierungsfraktionen in Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel einer zeitgemäßen Jurist*innenausbildung. Diese soll stärker auch digitale Kompetenzen sowie Themen wie Künstliche Intelligenz im Recht beinhalten. Das CHE begrüßt in seiner Stellungnahme die Vorschläge und gibt detaillierte Vorschläge zu Digitalisierungsaspekten im Jurastudium.

Die regierenden Fraktionen der CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag möchten mit ihrem Antrag (Drucksache 17/12052) aktuellen Herausforderungen in der Justiz begegnen. Hierfür sollen Digitalisierung und Legal Tech in der Jurist*innenausbildung in Nordrhein-Westfalen eine größere Rolle spielen. Legal Tech bzw. Legal Technology beschreibt dabei den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) oder anderen digitalen Automatisierungsprozessen bei juristischen Tätigkeiten. Der Antrag erfolgt in Vorbereitung auf die geplante Novelle des Juristenausbildungsgesetztes NRW.

Auf Bitten des Rechtsausschusses des Landtages hat das CHE Centrum für Hochschulentwicklung am 8. März eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. In dieser begrüßt das CHE die im Antrag formulierte Zielsetzung, Legal Tech als interdisziplinäres Thema fest in der Jurist*innenausbidlung zu verankern und möglichst mit Hilfe einer eigenen Professur zu institutionalisieren.

In Europa und den USA gibt es bereits erste Einsatzgebiete von Künstlicher Intelligenz in rechtlichen Entscheidungsprozessen. Dieser ist jedoch auch deutlich risikobehaftet, da Algorithmen auch nicht fehler- oder diskriminierungsfrei sind. „Künftige Absolventinnen und Absolventen juristischer Fakultäten in Deutschland sollten durch ihr Studium in der Lage sein, den Einsatz von KI im Rechtssystem einordnen und kritisch hinterfragen zu können. Darüber hinaus sollten sie einen Beitrag zu ‚Spielregeln‘ für einen sinnvollen und vertretbaren Einsatz von Legal Tech leisten können“, so Ulrich Müller, Leiter politische Analysen beim CHE.

Gleiches gelte ebenfalls für Aspekte des „neuen Rechts zur Digitalisierung“, das etwa Haftungsfragen bei der Verwendung von KI beinhaltet. Hierfür sei laut CHE die Vermittlung fachspezifischer Digitalkompetenzen als fester Bestandteil des Studiums unumgänglich. Hierfür empfehlen die Autor*innen der Stellungnahme auch die Expertise von Hochschulen für angewandte Wissenschaften zu berücksichtigen.

Das CHE unterstützt den vorgeschlagenen Ansatz, durch digitale Lehre eine institutionelle Vernetzung in Spezialgebieten, die nicht flächendeckend angeboten werden, zu erreichen. Darüber hinaus regen die CHE Autor*innen an, neben den Lehr- insbesondere auch die Prüfungsformate kompetenzorientierter zu gestalten.

Insgesamt bescheinigen die Daten des bundesweiten CHE Hochschulrankings, die die CHE Stellungnahme zitiert,  dem Jura-Standort Nordrhein-Westfalen bis jetzt ein durchschnittliches Bild. So lag die durchschnittliche Bewertung der Jura-Studierenden (ohne die Universität zu Köln) im Herbst 2019 nur marginal unterhalb des Bundesdurchschnitts. Der Einsatz von Jura-Studierenden, die ein privates Repetitorium zur Prüfungsvorbereitung nutzen, liegt dagegen mit 60 Prozent in NRW höher als im Bundesdurchschnitt (52 Prozent).

Ulrich Müller

Leiter politische Analysen

Tel.: +49 5241 9761-56
Fax: +49 5241 9761-40
E-Mail: Ulrich.Mueller@che.de

Assistenz:
Tanja Ologe
Tel.: +49 5241 9761-58

Arbeitsschwerpunkte:
Hochschulräte, Individuelle Studienfinanzierung / Studienkredite, Studienbeiträge, Student Services / Studentenwerke, Landeshochschulgesetze, Reformmonitoring, staatliche Steuerung

https://www.che.de/teams/ulrich-mueller