Die Schwarz-Grüne Landesregierung plant eine weitreichende Reform des hessischen Hochschulgesetzes. Im Wiesbadener Landtag würdigte das CHE in seiner Stellungnahme viele positive Aspekte des Regierungsentwurfes, insbesondere beim Thema Zielvereinbarungen.
Die von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen gebildete Landesregierung in Hessen hat im Juni ihre Pläne im Hochschulbereich vorgestellt. Mittlerweile liegt ein Regierungsentwurf zur Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) vor. Diese soll u.a. zur Qualitätsverbesserung des Studiums beitragen sowie die Strategiefähigkeit der Landeshochschulen und ihr Potenzial zur Gewinnung exzellenter Köpfe stärken.
Am 28. Oktober nahm das CHE Centrum für Hochschulentwicklung vor dem Wissenschaftsausschuss des Hessischen Landtages zum Regierungsentwurf (Drs. 20/6408) Stellung. Bereits im Juni 2021 hatte sich das CHE in einer schriftlichen Stellungnahme zum Referentenentwurf geäußert.
Insgesamt zieht das CHE ein überwiegend positives Fazit und unterstützt die Intention der vorgeschlagenen Reformen im Hochschulbereich. Eine Weiterentwicklung und Modernisierung des Hochschulgesetzes sei besonders in den Themengebieten Regelstudienzeit, Teilzeitstudium, Transfer, Leitbild für die Lehre, Tandem-Professur, Nachhaltigkeit und Diskriminierungsfreiheit klar erkennbar. Ulrich Müller, Leiter politische Analysen im CHE: „Das hessische Hochschulgesetz wird durch die Novelle in einigen Bereichen deutlich zeitgemäßer. Es berücksichtigt veränderte Realitäten, etwa in Bezug auf zunehmend individualisierte Bildungswege.“
Besonders positiv beurteilen die CHE Autor*innen bei der HHG-Novelle die Regierungspläne beim Thema Zielvereinbarungen, also den konkreten Leistungsvereinbarungen zwischen Landeshochschulen und der Politik. „Die Abkehr vom bisherigen Verständnis von Zielvereinbarungen als ‚Abarbeiten staatlicher Ziele‘ ist nicht weniger als ein wissenschaftspolitischer Quantensprung“, urteilt Ulrich Müller. „Die zukünftige ergebnisorientierte Konzentration der Zielvereinbarungen auf hochschulspezifische Strategien und Profile kann in ihrer Signalwirkung kaum überschätzt werden, sie stärkt die Eigenverantwortung der Hochschulen“, so der Leiter politische Analysen beim CHE.
In Teilaspekten regt das CHE jedoch auch Veränderungen des Regierungsentwurfs an. So sei etwa die Installation einer „Hochschulversammlung“ kontraproduktiv – die Rolle des neuen Gremiums bleibe unklar und es die Überschneidungen zu existierenden Gremien wie Senat und Hochschulrat sorgten für unklare Letztverantwortlichkeit bei Entscheidungen.