Müller, Ulrich; Brinkmann, Bianca; von Stuckrad, Thimo: „Wettbewerbsvor- und -nachteile der niedersächsischen Hochschulen im Ländervergleich“ – Gutachten im Auftrag der LHK Niedersachsen, Gütersloh/Hildesheim, November 2019
Im Jahr 2002 verabschiedete der Niedersächsische Landtag ein neues Hochschulgesetz. Die Hochschulen erhielten deutlich mehr Entscheidungskompetenzen. Zunächst folgte Hessen mit dem „TU Darmstadt-Gesetz“, dann Nordrhein-Westfalen mit dem „Hochschulfreiheitsgesetz“. Bundesweit begann eine Reformphase. Das niedersächsische Hochschulgesetz erwies sich viele Jahre lang als verlässliche Grundlage für hochschulpolitisches Handeln. Inzwischen sind jedoch viele Regelungen nicht mehr zeitgemäß. Neben dem gesetzlichen Rahmen sind weitere Elemente des Hochschulsystems reformbedürftig. Um einen möglichst umfassenden Überblick zu gewinnen, haben die Mitglieder der LHK Niedersachen deshalb ein externes Gutachten über die nicht-monetären Wettbewerbsvor-und -nachteile in Auftrag gegeben. Das CHE Centrum für Hochschulschulentwicklung in Gütersloh wurde beauftragt, Daten zu analysieren, Interviews durchzuführen und die Bedingungen in Niedersachsen mit denen in anderen Bundesländern zu vergleichen.
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