• Ulrich Müller
  • 17. November 2019

Müller, Ulrich; Brinkmann, Bianca; von Stuckrad, Thimo: „Wettbewerbsvor- und -nachteile der niedersächsischen Hochschulen im Ländervergleich“ – Gutachten im Auftrag der LHK Niedersachsen, Gütersloh/Hildesheim,  November 2019

 

Im Jahr 2002 verabschiedete der Niedersächsische Landtag ein neues Hochschulgesetz. Die Hochschulen erhielten deutlich mehr Entscheidungskompetenzen. Zunächst folgte Hessen mit dem „TU  Darmstadt-Gesetz“, dann Nordrhein-Westfalen mit dem „Hochschulfreiheitsgesetz“. Bundesweit begann eine  Reformphase. Das niedersächsische Hochschulgesetz erwies sich viele Jahre lang als verlässliche Grundlage für  hochschulpolitisches Handeln. Inzwischen sind jedoch viele Regelungen nicht mehr zeitgemäß. Neben dem gesetzlichen Rahmen sind weitere Elemente des Hochschulsystems reformbedürftig. Um einen möglichst  umfassenden Überblick zu  gewinnen, haben die Mitglieder der LHK Niedersachen deshalb ein externes Gutachten über die nicht-monetären  Wettbewerbsvor-und -nachteile in Auftrag gegeben. Das CHE Centrum für Hochschulschulentwicklung in Gütersloh wurde beauftragt, Daten zu analysieren, Interviews durchzuführen und die Bedingungen in  Niedersachsen mit denen in anderen Bundesländern zu vergleichen.


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Ulrich Müller

Leiter politische Analysen

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